ENERGIEWENDE.ENERGY – FAQs
Ihre Energiewende:
Fragen und Antworten für einen erfolgreichen Reduktion von Energie und Kosten

Thomas Krizsanits
In unserer Energiewende-Infobox finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Umstieg auf nachhaltige Energielösungen. Diese sorgfältig zusammengestellten FAQs bieten Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Informationen, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen für Ihre Herausforderungen der Energiewende zu treffen.
Entdecken Sie in den folgenden Abschnitten:
-
Technische Möglichkeiten für Ihre Wohnung, Ihr Objekt oder Ihren Betrieb
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Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten der Energiewende
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Schritte zur erfolgreichen Umsetzung
Haben Sie nach dem Lesen noch offene Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite. Buchen Sie ein individuelles Beratungsgespräch, bei dem wir gemeinsam Ihre spezifische Situation analysieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur vollständigen Umsetzung Ihrer Energiewende – kompetent, zuverlässig und engagiert für Ihren Erfolg.
Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine nachhaltige und effiziente Energiezukunft gestalten!
Energiewende Infobox
„Sauber Heizen für Alle“ (Bund & Länder) Einkommensschwache Haushalte erhalten bis zu 100 % Förderung für den Umstieg auf Pelletheizungen oder Wärmepumpen – über ein Investitionszuschussmodell. Registrierung ab 02.01.2025 möglich, spätestens bis 31.12.2025, solange Budgetmittel verfügbar.
Bundesförderung (einzelne Maßnahmen / Technologien für alle Haushalte) Beispiel Niederösterreich: Umstieg auf Pellets oder Wärmepumpe mit fixen Fördersummen von bis zu 18.000 € bzw. 16.000 € (Luft-Wasser) bzw. 23.000 € (Sole-/Wasser-Wärmepumpe).
Landesförderung Niederösterreich (darüber hinaus) Annuitätenzuschuss bei Bankdarlehen: 4 % der förderbaren Sanierungskosten zusätzlich zur Bundesförderung. Kombinierbar.
Wien – Stadtförderung (Wohnungsverbesserung) Pelletheizungen: 35 % der förderbaren Kosten, max. 8.000 €. Antragstellung idealerweise vor Maßnahmenbeginn; Endabrechnung nach Umstellung.
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Heiztechnik Wien → Wir bringen es auf den Punkt, wie Sie Ihre Energiekosten senken und dabei richtig sparen können!
Installateur-Haustechnik.at → Als zertifizierter Experte für Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen unterstützt Thomas Krizsanits Sie mit seinem Unternehmen Installateur Bayer bei diesem wichtigen Schritt.
Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Antragsberechtigt sind Antragssteller, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eigentümer (natürliche Personen) eines Ein‑, Zwei‑ oder Reihenhauses
Hauptwohnsitz muss am Projektstandort liegen und vor dem 31. 12. 2023 angemeldet sein
Einkommensgrenze:
Einpersonenhaushalt: netto ≤ 1.904 €/Monat (x12)
Zusätzlich: +50 % pro weiteren Erwachsenen, +30 % pro Kind (bis 14 Jahre)
Alternativ gelten GIS‑/ORF‑Befreiung, Bezug von Sozialhilfe o. Ä. als Nachweis
Gefördert werden:
Der Austausch von fossiler Heizung (Öl, Gas, Kohle, strombetriebene Direkt/Nachtöfen) auf umweltfreundliche Systeme wie Pelletkessel oder Wärmepumpen
Förderbar sind Material, Montage, Planung sowie Demontage/Entsorgung alter Anlagen
Ablauf zur Förderung:
Online-Registrierung ab 2. Januar 2025 bis spätestens 31. 12. 2025 (oder solange Budget vorhanden) (umweltfoerderung.at)
Verpflichtende Energieberatung – Erstberatung, Angebotseinholung, Unterstützung beim Antrag (energie-noe.at)
Antragstellung über sauber‑heizen.at (umweltfoerderung.at)
Projektumsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung – inklusive fachgerechter Installation durch Fachbetrieb (energie-noe.at)
Endabrechnung & Auszahlung nach Einreichen aller Nachweise (z. B. Rechnungen, Inbetriebnahme, Beratung) (energie-noe.at)
Höhe der Förderung:
Bis zu 100 % der förderfähigen Umstiegskosten, als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss (NOE.gv)
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Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am vorgesehenen Standort
Das Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
Beim Einsatz von Wärmepumpe: maximale Vorlauftemperatur 40 °C (z. B. bei Wand‑ oder Fußbodenheizung)
Beispielhafte Förderhöhe:
Zuschuss: 35 % der förderbaren Kosten, max. 8.000 €
Kombination möglich mit sozialer Zusatzförderung »Sauber Heizen für Alle«, z. B. bis zu 100 % Abdeckung bei Einkommensgrenze + fixer Obergrenze von ~25.586 €
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Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Voraussetzungen:
Eigentümer oder – bei Zustimmung – Nutzer eines Ein‑, Zwei‑ oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz
Nachweis der fachgerechten Entsorgung der alten Heizung erforderlich
Förderungskomponenten:
Annuitätenzuschuss von 4 % des Bankdarlehens zur Sanierung über 10 Jahre im Rahmen der Wohnbauförderung (energie-noe.at)
Kombinierbar mit Bundesförderung bzw. „Sauber Heizen für Alle“ – letztere ermöglicht bis zu 100 % Förderung, wenn Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind (NOE.gv)
Weitere Hinweise zum neuen Bau/Eigenheimförderung (z. B. bei Neubau oder Kauf):
Förderung über Punktesystem: Punkte für Energieeffizienz, Haustechnik, Lagequalität, Familienbonus, etc.
Hauptwohnsitzpflicht und Einkommensobergrenze gelten auch hier
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Hier sind die aktuellen Fördermöglichkeiten (Stand: August 2025) für Solarthermie-Anlagen in Wien und Niederösterreich:
1. Wien – Stadtförderung für Solarthermie
Solarthermie wird in Wien nicht einzeln gefördert – das heißt, es gibt keine spezifische Förderung für reine thermische Solaranlagen zur Warmwasser- oder Heizungsunterstützung.
Allerdings kann sie indirekt über die Heizungsförderung berücksichtigt werden:
Wien gewährt einen Zuschuss von bis zu 8.000 €, max. 35 % der anerkannten förderfähigen Kosten, beim Umstieg auf effiziente Systeme wie Biomasseheizungen oder Solarthermie – aber nur in Verbindung mit einer Heizungsumstellung.
Voraussetzung: Kombination mit Solaranlagen (thermisch oder PV), nur für Gebäude älter als 20 Jahre und außerhalb von Fernwärmeversorgungsgebieten.
Fazit zu Wien: Reine Solarthermie wird nicht gefördert. Eine Förderung ist nur möglich bei gleichzeitiger Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem, und mit Rahmenbedingungen (Alter des Gebäudes, Lage, Kombination mit Solartechnik).
2. Niederösterreich – Landesförderung & Wohnbauförderung
Solarthermie-Anlagen können in Niederösterreich indirekt über die Wohnbauförderung Eigenheimsanierung gefördert werden:
Solaranlagen (z. B. > 4 m² oder > 10 m² Aperturfläche) bringen Zusatzpunkte im Fördermodell und erhöhen den Annuitätenzuschuss (4 % über 10 Jahre).
Das betrifft insbesondere Maßnahmen zur energetischen Sanierung, bei der Solarthermie als ergänzende Komponente bewertet wird.
Direkte, isolierte Solarthermie-Förderung (z. B. wie in Oberösterreich mit fixem Euro/m²) scheint in NÖ derzeit nicht verfügbar.
Es gibt Sonderförderung für Solarthermie auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen:
Gefördert werden bis zu 30 % der Kosten, max. 5.000 €, über die Aktion „Energie-Spar-Gemeinde“.
Fazit zu Niederösterreich: Private Solarthermie-Projekte werden nicht isoliert direkt gefördert. Die Maßnahme wirkt sich bei der Wohnbauförderung als Sanierungspunkt aus. Für Gemeinden gibt es gezielte Förderung für kommunale Einrichtungen.
3. Bundes- bzw. Förderfinder-Plattform (Umweltförderung.at)
Generelle bundesweite Förderung für thermische Solaranlagen (bis < 100 m² Kollektorfläche), inklusive Planung, Montage, Speicher & Verrohrung:
50 % Zuschuss der anerkennbaren Investitionskosten
Max. 150 €/m² Bruttokollektorfläche
Antragstellung möglich bis 6 Monate nach Projektfertigstellung
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Gewerbliche Kund:innen können in Wien und Niederösterreich durchaus Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen beantragen. Die Förderlandschaft unterscheidet sich jedoch deutlich von den Programmen für Privatpersonen. Hier eine strukturierte Übersicht (Stand: August 2025):
Wien – Förderungen für Unternehmen im Bereich Energieeffizienz
1. Wirtschaftsagentur Wien – „Nahversorgung Energie“
Dieses Programm unterstützt Kleinstunternehmen aus Gewerbe, Handel und Gastronomie, die in Erdgeschoss-Lokalen energiesparende Maßnahmen oder lokal gestaltende Umbaumaßnahmen umsetzen möchten.
Fördersätze: 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Umbaumaßnahmen
Maximal gefördert werden 25.000 € pro Unternehmen und Jahr
Mindestprojektgröße: 3.000 €
Bewertung nach dem Prinzip „First come, first served“
2. klimaaktiv – Landes-Kofinanzierung für betriebliche Abwärmeprojekte
Fördergegenstand:
Anlagen zur Abwärmeauskopplung in Gewerbe und Industrie
Einspeisung dieser Wärme in Nah-/Fernwärmenetze, inklusive zentraler Anlagen oder Wärmepumpen
Förderung erfolgt als Ko-Finanzierung zur Bundes-Umweltförderung
Niederösterreich – Förderungen für gewerbliche Effizienzmaßnahmen
1. Wirtschaftskammer NÖ – Betriebsberatung & Umsetzung
Wenn ein Unternehmen im Maschinen- und Technologiehandel oder im Sekundärrohstoffhandel eine geförderte Betriebsberatung zu Energieeffizienz oder Nachhaltigkeit in Anspruch genommen hat, können daraus resultierende Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden:
Maximal 500 € Rückvergütung pro Betrieb und Rechnung
Nur für Mitgliedsbetriebe des entsprechenden Landesgremiums
Umfang: Beratungen und Maßnahmen im Jahr 2025
2. Wirtschaftskammer NÖ – 100 %-Förderung für Energieeffizienzberatung
Unternehmen in Niederösterreich können zugleich eine **vollständig geförderte Beratung** zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Anspruch nehmen (Quick-Check etc.). Diese liefert Basis für weitere Maßnahmen oder Förderoptionen.
Zusätzlich relevante Förderungen (Bundesebene und international)
klimaaktiv (Bund) bietet eine Plattform mit einem Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten rund um Energie, Mobilität & Forschung – auch für Unternehmen.
Unternehmen im industriellen Bereich können bei Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – etwa Umstieg auf erneuerbare Energie oder Energieeffizienzsteigerung – über Programme wie „Transformation der Wirtschaft (KLI.EN)“ gefördert werden.
Bundesförderung Umweltförderung im Inland: Viele Programme für Unternehmen wurden zum 30. 6. 2025 eingestellt oder konsolidiert, z. B. im Rahmen von UFI. Es lohnt sich, aktuelle Öffnungen oder Ersatzinstrumente zu prüfen.
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Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Hier sind die Fördermöglichkeiten (Stand: August 2025) für Hausverwaltungen im mehrgeschoßigen Wohnbau – sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern Wien und Niederösterreich:
1. Bundesförderung – Umweltförderung im Inland
a) Sanierungsbonus für mehrgeschoßigen Wohnbau
Antragsberechtigt: Gebäudeeigentümer:innen oder bevollmächtigte Vertretungen, wie Hausverwaltungen, können im Namen der Eigentümer:innen Anträge stellen. Einzelwohnungsmaßnahmen können von einzelnen Eigentümer:innen oder Mieter:innen beantragt werden, wenn sie die Kosten übernehmen.
Gefördert werden thermische Sanierungen in Bestandsgebäuden (älter als 15 Jahre), z. B. nach klimaaktiv-Standard oder guter Standard, sowie Fenstertauschmaßnahmen.
Förderhöhe: Bis zu 300 €/m² Wohnnutzfläche – bei Einsatz von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen (≥ 25 %) bis zu 525 €/m². Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch werden mit bis zu 9.000 € gefördert.
Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen. Es gilt: pro Objekt und Kalenderjahr nur ein Antrag.
b) „Raus aus Öl und Gas“ – Heizungstausch im mehrgeschoßigen Wohnbau
Ziel: Förderung des Austauschs fossiler Heizungen (Öl, Gas etc.) gegen klimafreundliche Systeme wie Nah-/Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzzentralheizung.
Antragsberechtigt: Gebäudeeigentümer:innen oder deren bevollmächtigte Vertretung (z. B. Hausverwaltung). Einzelne Mieter:innen oder Eigentümer:innen können ebenfalls fördern, wenn sie die Kosten tragen—insbesondere bei Zentralisierung des Heizungssystems.
2. Landesförderung Wien
Energetische Sanierung & Heizungstausch mehrgeschoßiger Wohnbau:
Bauliche oder technische Modernisierungen (z. B. Heizungssysteme, Gebäudetechnik) werden über das Programm „Energetische Sanierung von gebäudetechnischen Systemen“ gefördert, sofern Mittel verfügbar sind.
Hinweise zu Programmen wie „Sanierungskonzept für Mehrfamilienhäuser“ zeigen, dass entsprechende Förderungen auf Landesebene existieren. Allerdings sind oft alle Budgetmittel ausgeschöpft, und derzeit keine Anträge möglich.
Tipp: Regelmäßige Prüfung auf Wiederöffnung bestehender Programme und Nutzung von kostenlosen Beratungsangeboten der Stadt Wien.
3. Landesförderung Niederösterreich
Wohnbauförderung (Eigenheimsanierung):
Für umfassende Sanierungen inklusive Energiebestandteile (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) gibt es Annuitätenzuschüsse in Höhe von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Diese Zuschüsse sind auch bei mehrgeschossigem Wohnbau möglich, allerdings primär im Kontext von Eigenheimsanierungsmethoden.
Der Programmbereich umfasst Wohnungen älter als 15 Jahre, bei denen nachhaltige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Wohnbauförderung Neubau & Sanierung:
Für neu errichtete Wohnungen im Geschoßwohnbau (auch Mietwohnungen) können Landesdarlehen mit attraktiven Zinssätzen und zusätzliche Zuschüsse möglich sein. Diese Darlehen basieren auf einem Punktesystem, das Energieeffizienz als Förderkriterium gewichtet.
Fazit & Empfehlung
Hausverwaltungen können als bevollmächtigte Antragsteller agieren, insbesondere bei großen Mehrfamilienbauten.
Bundesprogramme ("Sanierungsbonus", "Raus aus Öl und Gas") sind klare Optionen für thermische Sanierung und Heizungstausch und besonders relevant für Wohnanalgen mit mehreren Wohneinheiten.
In Wie nlohnt sich das Monitoring von Landesförderungen, auch wenn aktuell Mittel oft erschöpft sind.
In Niederösterreich bietet sich die Kombination von Annuitätenzuschüssen mit energieeffizienten Neubauten oder umfassende Renovierungen, etwa im Rahmen der Wohnbauförderung.
Beratung empfiehlt sich: Viele Programme erfordern fachkundige Vorplanung, Beratung oder Energieausweis (z. B. klimaaktiv-Beratung). Diese kann über geförderte Beratungsprogramme oder Energieagenturen erfolgen.
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Heiztechnik Wien → Wir bringen es auf den Punkt, wie Sie Ihre Energiekosten senken und dabei richtig sparen können!
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Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Ja – Energiespeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Speicher) werden sowohl auf Bundes- als auch Landesebene in Wien und Niederösterreich gefördert – allerdings jeweils unter bestimmten Bedingungen und mit unterschiedlichen Modalitäten (Stand: August 2025).
1. Bundesweite Förderung (Österreich, EAG – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)
Investitionszuschuss für PV & Speicher: Seit 2025 gibt es fixe Zuschüsse im Rahmen des EAG.
PV-Anlagen werden je nach Leistungskategorie gefördert (z. B. Kategorie A bis 10 kWp mit 160 €/kWp)
Speicher: 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität, begrenzt auf max. 50 kWh pro Antrag.
Made‑in‑Europe‑Bonus: Ab dem 23. Juni 2025 gibt es zusätzlich einen Bonus von bis zu 10 % auf Speicherförderung, wenn europäische Komponenten verbaut sind (z. B. aus EU, EWR oder Schweiz).
Call-Termine 2025
Förderanträge sind während klarer Zeitfenster (Calls) möglich:
1. Call: 23. April – 8. Mai
2. Call: 23. Juni – 7. Juli
3. Call: 8. – 22. Oktober 2025([Photovoltaikanlage]
2. Landesförderung – Wien
Wiener Förderung für stationäre Stromspeicher: In Wien wurden Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen gefördert:
Bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro Standort.
Lithium- oder Natrium-Ionen-Technologie.
Förderungsanträge mussten vor der Installation gestellt werden.
Hinweis: Das Förderbudget für 2025 ist bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
3. Landesförderung – Niederösterreich
Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung: Laut Energie-NÖ wird PV-Speicher als Teil einer umfassenden Sanierungsmaßnahme gefördert.
Die Förderung erfolgt unter anderem über Annuitätenzuschüsse (z. B. 4 % über 10 Jahre), wobei Speicher als förderfähige Komponente gelten.
Fazit:
Ja, batteriespeicher für PV-Anlagen werden gefördert – vor allem über den Bundesweg (EAG) mit attraktiven Zuschüssen.
In Wien: Es gab eine Landesförderung, 2025 ist das Budget jedoch erschöpft.
In Niederösterreich: Förderungen existieren im Rahmen sanierungsbasierter Programme – konkret bis 20 kWh und 100 €/kWh.
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Heiztechnik Wien → Wir bringen es auf den Punkt, wie Sie Ihre Energiekosten senken und dabei richtig sparen können!
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Hier sind die aktuellen Fördermöglichkeiten für den Anschluss an Fernwärmenetze in Wien und Niederösterreich (Stand: August 2025
1. Wien – Landesförderung für Fernwärmeanschluss
Im Rahmen der Wohnbauförderung auf Landesebene wird der Neuanschluss oder Umstellung auf Fernwärme gefördert. Das umfasst auch:
Fernwärmeanschluss selbst,
Einrichtung von Zentralheizungen mit hocheffizienten alternativen Systemen,
hydraulischen Abgleich,
Steig- und Verteilleitungen,
und sogar Vorbereitungsmaßnahmen wie den Einbau von Steigleitungen. Außerdem gibt es eine Dekarbonisierungsprämie von 1.000 €, die auf 1.500 € erhöht werden kann bei gleichzeitiger Heizungsumstellung des gesamten Hauses.
Förderhöhe:
50 €/m² Wohnfläche, maximal 35 % der förderfähigen Gesamtkosten bei Anschluss und Umstellung,
100 €/m² bei gleichzeitiger Zentralisierung und Heizungsumstellung, ebenfalls bis zu 35 %.
Zusätzlich ist der Förderantrag über Wohnfonds Wien bzw. bei Wien Energie zu stellen; die Projekthülle darf einen Heizwärmebedarf (HWB) von 75 kWh/m²a nicht überschreiten.
Wer ist förderungsberechtigt?
Gebäudeeigentümer:innen und deren bevollmächtigte Vertretung (z. B. Hausverwaltung) können Anträge einreichen.
2. Niederösterreich – Förderung im Rahmen Wohnbauförderung
Beim Eigenheim- oder Sanierungsfördermodell in Niederösterreich ist Fernwärmeanschluss als Teil umfangreicher Sanierungsmaßnahmen möglich:
Für Sanierungen ab einer Wohnnutzfläche von mehr als 500 m² oder bei juristischen Eigentümer:innen (Hausverwaltungen), können auch Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Fernwärmeanschluss förderfähig sein.
Zudem wird explizit auf der EVN-Seite "Fernwärme-Förderung" darauf hingewiesen, dass seit 2013 Fernwärmeanbindungen bei Eigenheimbau und Eigenheimsanierung über das Punktesystem der Wohnbauförderung besonders bewertet werden.
Bei speziellen Biomasse-Nahwärmeanlagen gibt es über die „Aktion Energie‑Spar‑Gemeinde“ (ESPG‑BZ) zusätzliche Förderung – allerdings nur für öffentliche Gebäude von Gemeinden, nicht für private Wohnbauten. Das beträgt bis zu 30 % bzw. maximal 5.000 €.
In konkreten Fällen (z. B. Fernwärme Groß-Siegharts) werdenAnschlussförderungen als Teil der Eigenheimförderunggewährt. Für Details ist Rücksprache mit dem Wohnbauförderungsamt unter Land NÖ erforderlich.
3. Bundesweite Förderung – Umweltförderung für Fernwärmeanschlüsse
Es existieren zwei Förderkategorien – abhängig von der Anschlussleistung:
a) Unter 100 kW (für kleinere Gebäude/Betriebe):
Gefördert wird der Fernwärmeanschluss, wenn mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen (bzw. 75 % Abwärme/-KWK oder Kombinationen) stammt. Umfassend förderfähig sind Übergabestation, Rohrleitungen, Speicher, Pumpen, Montage, Demontage etc.
Die Förderung erfolgt in der Regel nach Umsetzung, Antragstellung ist bis 6 Monate nach Rechnungslegung möglich.
b) Ab 100 kW (für größere, betriebliche Nutzungen):
Gefördert werden sämtliche investive Maßnahmen für den Anschluss an hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmesysteme. Die Förderung beträgt:
100 €/kW bis 500 kW
70 €/kW für darüber hinausgehende Leistung sowie maximal 45 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es bei EMAS-Zertifikat einen Bonus von 1,5 % (bis max. 10.000 €). Die Höchstsumme pro Projekt liegt bei 4,5 Mio €.
Die Antragstellung muss unbedingt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn erfolgen und erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Nach Abschluss ist ein geltender Wärmeliefervertrag vorzulegen.
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Heiztechnik Wien → Wir bringen es auf den Punkt, wie Sie Ihre Energiekosten senken und dabei richtig sparen können!
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Installateur Bayer ist ein Traditionsbetrieb mit mehr als 100 Jahren Geschichte in 1040 Wien.
Ob Mieter\:innen selbst Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen beantragen können, hängt stark von der Art der Maßnahmen und dem Förderprogramm ab (Stand: August 2025). Hier die wichtigsten Punkte für Österreich, speziell auch für Wien und Niederösterreich:
1. Grundsatz: Eigentümer vs. Mieter
Eigentümer\:innen (oder Hausverwaltungen mit Vollmacht) sind bei den meisten Förderungen die Antragsteller.
Mieter\:innen können nur dann direkt fördern lassen, wenn:
Sie selbst die Kosten tragen,
die Maßnahme ihre Wohnung direkt betrifft (z. B. Austausch Fenster, Umstieg von Gas-Einzeltherme, E-Boiler auf effizientere Lösung).
👉 Das ist bei der Umweltförderung im Inland ausdrücklich vorgesehen:
Im mehrgeschoßigen Wohnbau können auch einzelne Mieter\:innen oder Wohnungseigentümer\:innen einen Förderantrag stellen, sofern sie die Kosten tragen.“
In allen Fällen gilt:
Eigentümerzustimmung ist erforderlich, wenn bauliche Änderungen oder Eingriffe ins Gebäude erfolgen.
Ohne diese Zustimmung kann kein Förderantrag durch Mieter\:innen genehmigt werden.
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